Bedingungen
AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN
Maimarkt
1. Die Anmeldung zum Markt ist erst verbindlich mit Eingang des
Anmeldeformulars, der schriftlichen Zusage des Veranstalters und mit der
Überweisung der Standmiete.
2. Die Standmiete und die Pauschale zur Bewachung sind mit Eingang der Zusage
sofort fällig. Bei Absage vier Wochen und kürzer vor Markttermin von
Seiten des Ausstellers behalten wir die Standmiete ein.
Im Falle höherer Gewalt am Markttermin ist der Veranstalter berechtigt, die
Veranstaltung abzusagen oder zu verkürzen. Ein Recht zur Reduzierung der
Standmiete steht dem Aussteller nicht zu.
3. Öffnungszeiten des Marktes: Sonntag, den 20.05.2018 11 – 18 Uhr
Montag, den 21.05.2018 11 – 18 Uhr
4. Aufbau ist am Samstag von 15.00 bis 18.00 Uhr für´s Schloss,
den Saal und das Außengelände (Grundaufbau) möglich( aber es ist
keine Bewachung vor Ort).
Aufbau am Sonntag von 8.00 bis 10.30 Uhr.
Die Vergabe der Standplätze erfolgt durch den Veranstalter –
Wünsche dahingehend können geäußert werden.
Der Aussteller ist für den Auf- und Abbau seines Standes, für die
Ausstattung und die Gestaltung selbst zuständig. Der Aufbau muss bis
Marktbeginn vollständig abgeschlossen sein.
Vor Abbaubeginn – Montag,21.05.2018, ab 18 Uhr – ist der Abtransport der
Ware und der Abbau des Standes unzulässig.
5. Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte oder abhanden gekommene
Ware und persönliches Eigentum.
Für die Beschädigung am Gelände haftet der Verursacher. Vom Veranstalter
ist für den Markt eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
6. Die allgemeine Bewachung des Veranstaltungsgeländes erfolgt durch
Beauftragte des Veranstalters ohne Haftung für Verluste oder
Beschädigungen am Ausstellungsgut des Ausstellers.
7. Der Veranstalter übt das Hausrecht auf dem gesamten Ausstellungsgelände
aus. Den Anordnungen der bei ihm Beschäftigten ist Folge zu leisten.
Verstöße gegen die Anordnung führen, wenn die Zuwiderhandlung nach
Aufforderung nicht eingestellt wird, zur sofortigen entschädigungslosen
Schließung des Standes zu Lasten des Ausstellers ohne Haftung für Schäden.
8. Mitgebrachtes Dekorations- und Verpackungsmaterial und anfallender Abfall
muss mitgenommen und entsorgt werden.
9. Der Name und die Anschrift des Ausstellers muss sichtbar am Stand
angebracht sein. Der Gewerbeschein muss auf Verlangen gezeigt werden.
Oder Sie bestätigen, dass Sie nur auf unseren Märkten verkaufen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung: 0 90 73/1455
oder 09073 9210320 oder FAX 09073/9210322 Oder
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Die Veranstalter Gundelfinger Kunstfreunde e.V.
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AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN 27./28.Oktober 2018
Kunsthandwerkermarkt Gundelfingen in der Schule und im Rosenschloss
1. Veranstaltungsbeginn: 27.10.2018 Samstag, 10 Uhr
Veranstaltungsende: 28.10.2018 Sonntag, 17 Uhr
Öffnungszeiten des Marktes: Samstag 10 – 17 Uhr
Sonntag 10 – 17 Uhr
2. Tischaufbau ab 8 Uhr. Wir bitten Sie, dass Sie für die Tische
einfarbige Tischdecken mitbringen.
3. Es dürfen nur Artikel angeboten werden, die selbst handgefertigt wurden.
Werden vorgefertigte Produkte oder Teile verwendet, gilt als handgefertigt,
wenn im Gesamtwerk die eigene künstlerische Leistung überwiegt.
4. Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte oder abhanden gekommene Ware
und persönliches Eigentum.
5. Mitgebrachtes Dekorations- und Verpackungsmaterial und anfallender Abfall
muss mitgenommen und entsorgt werden.
6. Für Beschädigungen in der Halle haftet der Verursacher.
7. Im Interesse aller Aussteller ist am Sonntag vor 17 Uhr kein Abbau möglich.
8. Die Anmeldung zum Markt ist erst verbindlich, mit Eingang des Anmeldeformulars,
der schriftlichen Zusage des Veranstalters und mit der Überweisung der
Standmiete. Die Bankdaten erhalten Sie mit der Zusage.
Bitte tätigen Sie keine Vorabüberweisung!!!
9. Die Vergabe der Tische und Standplätze erfolgt durch den Veranstalter.
10. Bei Absagen von ihrer Seite, vier Wochen und kürzer vor Markttermin, behalten
wir die Standgebühren ein.
11. Gewerbeschein bitte auf Verlangen vorzeigen oder Bestätigung das Sie nur auf
unserem Markt verkaufen. Der Name und die Anschrift des Ausstellers muss
sichtbar am Stand angebracht sein!!!!!!!!!!!
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung: 09073/1455(Fr.Steeger), 09073/3640(Hr. Mai) oder 0174/1705875(Fr.Zey) oder FAX 09073/9210322
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Vielen Dank für Ihr Verständnis.Die Veranstalter Gundelfinger Kunstfreunde e.V.